Hinweisgeber-Meldesystem

Das Meldesystem entsprechend der EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Mit unserem digitalen Hinweisgebersystem nehmen Sie anonym Hinweise Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten entgegen und kommunizieren anonym mit Hinweisgebern.
Die Einrichtung Ihrer internen Meldestelle, wie von der EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz gefordert, ist mit unserem Hinweisgeber-Portal schnell & einfach umgesetzt.

Über das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG)

Was ist ein Whistleblower?
Spätestens seit Edward Snowden ist der Begriff des Whistleblowers allgemein bekannt. Mit Whistleblowing ist ein Vorgang gemeint, Missstände oder Verfehlungen in einer Behörde, Einrichtung oder Firma zu melden oder öffentlich zu machen.

Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitern und anderen Menschen im Unternehmensumfeld (Kunden, Mitarbeiter von Geschäftspartnern etc.), etwaige Missstände, Straftaten, sowie Compliance- und Ethikverstöße diskret zu melden.
Hierdurch soll ein Mitarbeiter vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen geschützt sein, wenn er einen Skandal aufdeckt.

Für Unternehmen und Organisationen ist ein solches System vorrangig aus einem Grund interessant: es sorgt präventiv dafür, dass leichte und schwere Verstöße immer erst intern bei Ihnen selbst aufschlagen. So stärken Sie Ihr Compliance Management, fördern Ihr proaktives Handeln und verhindern, von möglichen Verstößen erstmals auf der Titelseite eines Boulevardblattes zu erfahren.

Wer muss ein Meldesystem betreiben?
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind alle privaten Unternehmen und Behörden mit 50 und mehr Beschäftigten zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet.
Die mit der Aufgabe der internen Meldestelle betrauten Personen müssen die Tätigkeit unabhängig wahrnehmen und über die nötige Fachkunde verfügen.

Wichtig ist, dass die Personen, die auf Missstände hinweisen, geschützt werden, damit keine Nachteile in Form von Disziplinarmaßnahmen oder anderen Repressalien drohen. Hinweise müssen vertraulich behandelt werden und die Identität der Hinweisgebenden muss gewahrt bleiben.

So geht's

Das webbasierte Portal unseres Meldesystems kann schnell für Ihr Unternehmen eingerichtet werden und ist kinderleicht zu bedienen.

Zugang bereitstellen

Die von uns erhaltene individuelle Internetadresse zum Meldeportal können Sie wie jede andere Adresse auf Ihrer Website und in Ihrem Intranet verlinken und in Unternehmensunterlagen kommunizieren.

Hinweisgeber melden

Der Hinweisgebe kann nun anonym über das Hinweisgeberformular entsprechende Vorgänge an Ihr Unternehmen melden. Dabei können detaillierte Angaben zum Vorfall sowie Beweismittel wie Dateien und Bilder verschlüsselt und anonym übertragen werden.

Eingang bestätigen

Der Eingang des Hinweises muss dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist bestätigt werden. Hierzu wird der Hinweisbearbeiter in Ihrem Unternehmen automatisch informiert.

Hinweis bearbeiten

Verantwortliche Ihres Unternehmens bewerten nun den Hinweis und erfragen ggf. beim Hinweisgeber weitere Informationen - natürlich völlig anonym. Geeignete Maßnahmen, um Missstände auszuräumen und zukünftig zu verhindern, werden direkt im Meldesystem dokumentiert.

Rückmeldung an Hinweisgeber

Abschließend erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die getroffenen Maßnahmen. Das Meldesystem unterstützt Sie durch ein automatisches Fristenmanagement, um der gesetzlichen Pflicht rechtzeitig nachzukommen.

Ihre Vorteile

Durch unser Hinweisgeber-Meldesystem erzielt Ihr Unternehmen deutliche Gewinne.

Rechtskonform

Sie erfüllen die Vorgaben des Hinweisgeber-Schutzgesetzes

  • Betrieb als interne Meldestelle nach dem HinSchG
  • Einhaltung der Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019 und der Datenschutzgesetze inkl. DSGVO
  • Eingangsbestätigung an Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Fristgerechte Kommunikation und Information: Hinweisgeber sind jederzeit über den aktuellen Bearbeitungsstand und die getroffenen Gegenmaßnahmen informiert

Sicher

Technische Absicherung gewährleistet Vertraulichkeit

  • Verschlüsselte Kommunikation
  • Verschlüsselte Speicherung auf den Servern
  • Zugriff nur durch Hinweisgeber und Fallbearbeiter
  • Server mit Standort Deutschland in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum

Kosten- und Zeitersparnis

SaaS statt interner Umsetzung

  • keine unnötige Bindung Ihrer Mitarbeiter
  • schnell und einfach einzusetzen durch SaaS (Software as a Service)
  • kein kompliziertes Compliance-System

Hinweis-Bearbeiter

Auf Wunsch: wir stellen den Hinweis-Bearbeiter

  • wir wickeln den kompletten Workflow inkl. Kommunikation mit dem Hinweisgeber ab
  • als externer Ansprechpartner höheres Vertrauen des Hinweisgebers
  • durch langjährige Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist die Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität jederzeit gewährleistet.
  • Kontakt mit Unternehmen nur zur Maßnahmenfindung und Berichterstattung

Preisgestaltung

Testen Sie uns die ersten 30 Tage vollkommen kostenfrei & unverbindlich!

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wie läuft die Bestellung ab?

    Wenn Ihnen das System zusagt, brauchen Sie am Ende des 30-Tage-Tests nichts weiter zu unternehmen. Sie erhalten künftig zum Monatsanfang eine Rechnung über den gewählten Tarif.

  • Welche Kündigungsfristen gelten?

    Wir verwenden keine langfristige Vertragsbindung. Kündigen Sie einfach bis drei Tage vor Beginn des neuen Vertragsmonats und Sie erhalten keine weitere Rechnung von uns. (Das gilt sowohl für den kostenfreien Testmonat als auch laufende Verträge.)

  • Welche Vorteile bietet der optionale Hinweisbearbeiter?

    Buchen Sie die Option 'Hinweisbearbeiter' hinzu, erhalten Sie ein weitgehend arbeitsfreies Meldesystem. Alle Anfragen, die im System eingehen, werden durch einen unserer Hinweisbearbeiter entgegengenommen und bearbeitet. Sie und Ihre Mitarbeiter brauchen sich um nichts weiter zu kümmern und können Ihrem Tagesgeschäft nachgehen. Sie hören nur von uns, wenn eine Kontaktaufnahme zur Maßnahmenbestimmung und zum Abschlussbericht notwendig ist.

  • Kann ich später noch einen Hinweisbearbeiter hinzubuchen?

    Selbstverständlich. Das Höher- oder Zurückstufen zum nächsten Monat ist jederzeit möglich. Sie brauchen keine Gründe angeben und können bis 3 Tage vor Ende eines Vertragsmonats buchen bzw. umbuchen.

  • Welche Sprachen werden unterstützt?

    Standardmäßig ist eine deutsche und englische Variante inbegriffen. Weitere Sprachen können optional hinzugefügt werden.

Anfrage

Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

Adresse:

Gerichtsstr. 19, 59227 Ahlen

Telefon:

+49 (0) 2382 81128

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